Rechtsprechung
BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 133/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,20211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 19.06.1985 - 2 Ca 432/85
- LAG Düsseldorf, 07.11.1985 - 13 Sa 1044/85
- BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 133/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
Vorruhestand
Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 133/86
Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - (zur Veröffentlichung vorgesehen), das eine Parallelsache aus dem gleichen Tarifgebiet und mit derselben rechtlichen Problematik betrifft, mit ausführlicher Begründung bejaht.Daher kommt es vorliegend nicht auf die Grundsätze an, die der Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - zur zutreffen den Auswahl der einzelnen Bewerber um eine Vorruhestandsregelung aufgestellt hat.
Wie der Senat mit näherer Begründung in dem vorgenannten Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - ausgeführt hat, ergibt sich nämlich die Reihenfolge der Bewerber aus einer zweckorientierten, verfassungskonformen Auslegung der entsprechenden Tarifnormen, so daß bereits der Eingangssatz des § 87 Abs. 1 BetrVG insoweit ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ausschließt.